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   VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01   

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VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01 (https://dejure.org/2003,27503)
VG Hannover, Entscheidung vom 22.12.2003 - 12 A 3830/01 (https://dejure.org/2003,27503)
VG Hannover, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 12 A 3830/01 (https://dejure.org/2003,27503)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01
    § 123 Abs. 3 BauGB zieht mit seiner Absage an das Bestehen von Ansprüchen auf Erschließung nur die Konsequenz daraus, dass es nach § 123 Abs. 1 BauGB an einer (hinreichend substantiierten) Pflicht fehlt, der ein Anspruch korrespondieren könnte (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8, 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. Urt. v. 28.10.1981, aaO., S. 189, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 12 ff.) kann sich indes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die der Gemeinde nach § 123 Abs. 1 BauGB obliegende, nur allgemeine Erschließungsaufgabe ausnahmsweise zu einer strikten, von einem Bürger einklagbaren Pflicht auf Durchführung der die wegemäßige Erschließung betreffenden Maßnahmen verdichten (vgl. auch OVG X., Urt. v. 22.01.1999, aaO.; Gloria, aaO., S. 723 ff.; Hofmann-Hoeppel, S. 522 ff.).

    Es bedarf vielmehr darüber hinaus besonderer Rechtsgründe, um die der Gemeinde im "Normalfall" zustehende Entscheidungsfreiheit einzuschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1981, aaO., S. 190; Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 12 ff.).

    In diesem Zusammenhang würde dem Kläger auch das Argument, der Bebauungsplan Nr. X. der Beklagten sei abwägungsfehlerhaft, weil er die gemeindliche Erschließungsaufgabe auf die Grundstückseigentümer abwälze, nicht weiterhelfen, weil die aus einem qualifizierten Bebauungsplan hergeleitete Verdichtung der Erschließungslast dessen Rechtswirksamkeit voraussetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 13).

    Sie liefert jedoch nicht um ihrer selbst willen einen tragfähigen Verdichtungsgrund (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 18).

    Hier geht es aber nicht um die in der Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 19; BayVGH, Urt. v. 21.03.1991 - 4 B 90.560 -, BRS 52 Nr. 94) und dem Schrifttum (Vogel, aaO., § 123 Rn. 20; Gloria aaO., S. 728; Hofmann-Hoeppel, aaO., S. 532 ff.) als möglichen Verdichtungsgrund angesehene unentgeltliche Zuteilung von Verkehrsflächen aus der Einwurfsmasse an die Gemeinde, sondern die Zuteilung von Baugrundstücken (Flurstücke 150 und 151) mit einem zum Zwecke der Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche zugewiesenen Flurstück als privaten Stichweg durch den Umlegungsausschuss der Beklagten.

    Als Rechtsgrund für das Erschließungsbegehren des Klägers kommt daher letztlich nur noch der auch im öffentlichen Recht anwendbare Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 20 ff.; OVG X., Urt. v. 22.01.1999, aaO., S. 487).

    Diese Ausnahme vom Grundsatz des § 123 Abs. 3 BauGB ist in der Rechtsprechung angenommen worden, wenn eine Gemeinde nach Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans zu erkennen gibt, diesen Plan überhaupt nicht verwirklichen zu wollen (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO.).

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01
    Diese nach § 123 Abs. 1 BauGB der Gemeinde (soweit nicht abweichend geregelt) zugewiesene Aufgabe stellt zugleich eine ihr obliegende Pflicht jedenfalls in einem weiteren, eine gewisse Entscheidungsfreiheit hinsichtlich des "Ob", "Wie" und "Wann" nicht ausschließenden Sinne dar (BVerwG, Urt. v. 28.10.1981 - 8 C 4.81 -, BVerwGE 64, 186, 188).

    Der Gemeinde wird auch eine gewisse Entscheidungsfreiheit hinsichtlich des "Ob" der Errichtung von Erschließungsanlagen eingeräumt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1981, aaO.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. Urt. v. 28.10.1981, aaO., S. 189, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 12 ff.) kann sich indes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die der Gemeinde nach § 123 Abs. 1 BauGB obliegende, nur allgemeine Erschließungsaufgabe ausnahmsweise zu einer strikten, von einem Bürger einklagbaren Pflicht auf Durchführung der die wegemäßige Erschließung betreffenden Maßnahmen verdichten (vgl. auch OVG X., Urt. v. 22.01.1999, aaO.; Gloria, aaO., S. 723 ff.; Hofmann-Hoeppel, S. 522 ff.).

    Es bedarf vielmehr darüber hinaus besonderer Rechtsgründe, um die der Gemeinde im "Normalfall" zustehende Entscheidungsfreiheit einzuschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1981, aaO., S. 190; Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 12 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 6980/96

    Erschließung; Rechtsanspruch; Anspruch auf einen Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01
    Denn dieser allgemeinen Erschließungspflicht steht, wie in § 123 Abs. 3 BauGB (früher § 123 Abs. 4 BBauG) ausdrücklich festgelegt ist, grundsätzlich kein (einklagbarer) Rechtsanspruch des Bürgers gegenüber (BVerwG, aaO.; OVG X., Urt. v. 22.01.1999 - 9 L 6980/96 -, NVwZ-RR 2000, 486; Driehaus in: Berliner Kommentar zum BauGB, 1. Lfg./August 2002, § 123 Rn. 7, 19).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. Urt. v. 28.10.1981, aaO., S. 189, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 12 ff.) kann sich indes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die der Gemeinde nach § 123 Abs. 1 BauGB obliegende, nur allgemeine Erschließungsaufgabe ausnahmsweise zu einer strikten, von einem Bürger einklagbaren Pflicht auf Durchführung der die wegemäßige Erschließung betreffenden Maßnahmen verdichten (vgl. auch OVG X., Urt. v. 22.01.1999, aaO.; Gloria, aaO., S. 723 ff.; Hofmann-Hoeppel, S. 522 ff.).

    Als Rechtsgrund für das Erschließungsbegehren des Klägers kommt daher letztlich nur noch der auch im öffentlichen Recht anwendbare Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 20 ff.; OVG X., Urt. v. 22.01.1999, aaO., S. 487).

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01
    Es liegt auch keine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB vor, weil die Beklagte insoweit aufgrund ihres Planungsermessens bewusst keine Regelung getroffen hat (sog. planerische Zurückhaltung; vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.03.1988 - 4 C 56.84 -, BRS 48 Nr. 8).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 15.86

    Fehlen einer Begründung - Ratsprotokoll - Hinweisbekantmachung -

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01
    Sie kann jedoch zur Auslegung eines Bebauungsplans herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 15.86 -, BRS 49 Nr. 29).
  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01
    Der Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans kann eine Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe nur auslösen, wenn sein Inkrafttreten die Durchsetzung eines bis dahin bestehenden Bauanspruchs sperrt (BVerwG, Urt. v. 03.05.1991 - 8 C 77.89 -, BVerwGE 88, 166, 173 ff.).
  • VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560

    Anspruch des Bauwerbers auf Erschließung eines im Bereich des qualifizierten

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01
    Hier geht es aber nicht um die in der Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 19; BayVGH, Urt. v. 21.03.1991 - 4 B 90.560 -, BRS 52 Nr. 94) und dem Schrifttum (Vogel, aaO., § 123 Rn. 20; Gloria aaO., S. 728; Hofmann-Hoeppel, aaO., S. 532 ff.) als möglichen Verdichtungsgrund angesehene unentgeltliche Zuteilung von Verkehrsflächen aus der Einwurfsmasse an die Gemeinde, sondern die Zuteilung von Baugrundstücken (Flurstücke 150 und 151) mit einem zum Zwecke der Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche zugewiesenen Flurstück als privaten Stichweg durch den Umlegungsausschuss der Beklagten.
  • BVerwG, 04.02.1981 - 8 C 13.81

    Voraussetzungen für eine umlegungsbedingte Wertsteigerung von

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01
    Aus § 45 Abs. 1 Satz 1 BauGB lässt sich zwar entnehmen, dass die Erschließung zu den (wesentlichen) Zwecken der Umlegung zählt und sich der Verlust, der sich im Umlegungsverfahren aus der unentgeltlichen Zuteilung (u.a.) der Verkehrsflächen ergibt, wirtschaftlich durch die wertsteigernde Verbesserung der Aussicht auf Erschließung umlegungsimmanent ausgleichen soll (BVerwG, Urt. v. 04.02.1981 - 8 C 13.81 -, BVerwGE 61, 316, 321).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

    Auszug aus VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01
    Nach der Rechtsprechung lässt allein der Bebauungsplan die Erschließungspflicht nicht zugleich fällig werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.02.1986 - 4 C 10.83 -, NVwZ 1986, 646).
  • VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963

    Nebenbestimmung zu einer Baugenehmigung auf Herstellung einer Linksabbiegespur

    Sie ist zur Durchsetzung des von der Klägerin behaupteten Folgenbeseitigungsanspruchs bzw. Anspruchs auf Durchführung von Erschließungsmaßnahmen statthaft (VG Hannover, U.v. 22.12.2003 - 12 A 3830/01 - BeckRS 2004, 22449).
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